Der Veranstalter und seine Mitarbeiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstählen und sonstigen Schadensfällen für Teilnehmer, Zuschauer und sonstigen Personen. Alle Teilnehmer sollten für solch eine Berglaufstrecke trainiert sein und sich in den letzten 12 Monaten einer sportärztlichen Untersuchung unterzogen haben.
Bei Absage oder Abbruch des Berglaufs wegen drohendem Unwetter, gesundheitsgefährdenden Ozonwerten und anderen Ereignisse (höhere Gewalt) besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Organisationsgebühr. Rechtsansprüche an den Veranstalter für nicht in Anspruch genommene Leistungen sind ausgeschlossen.